Jurastudium

HilfeNewsletterAGBKontaktImpressumPresseMediadaten
www.jurastudium.com
www.jurastudium.com
Unsere Angebote
Information
Jobbörse
Aktuelles
Lexikon
Büchertipps
Experten
Anmelden
Anzeige
Anzeige
Details
21.09.2008
Rechtsanwälte Felser

Michael W. Felser

Rechtsanwalt
Uhlstraße 19 - 23
50321 Brühl



Telefon :+49 2232 945040 0
Telefax :+49 2232 945040 50

Kündigung wegen Exmatrikulation. Ein Unglück kommt selten allein ...

Die Exmatrikulation stellt bei einer studentischen Hilfskraft einen personenbedingten Kündigungsgrund dar, so wie bei einem Arbeitnehmer die fehlende Arbeitserlaubnis.  Die Beschäftigung eines Studenten als "studentische Hilfskraft" an einer Forschungseinrichtung setzt in der Regel voraus, dass er dem Studium nachgeht. Entfällt diese Voraussetzungwie bei einer Exmatrikulation, ist eine Kündigung aus personenbedingten Gründen regelmäßig gerechtfertigt, meint das Bundesarbeitsgericht (BAG, Urteil vom 18.09.2008 - Aktenzeichen 2 AZR 976/06, Pressemitteilung).

Michael W. Felser

Rechtsanwalt

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte